Kielkarte – Kostenlos im Sportverein aktiv werden

Das vom Sportverband Kiel e.V., den Kieler Sportvereinen und der Landeshauptstadt Kiel 2009 ins Leben gerufene Projekt „Kids in die Clubs“ war der Vorreiter Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Kieler Familien wurde die freie Mitgliedschaft in einen Sportverein ermöglicht.
Heute wird die Vereinsmitgliedschaft mit der „Kielkarte“ aus dem Bildungspaket des Bundes finanziert.
Gleichzeitig läuft das Projekt „Kids in die Clubs“ weiter: Dank der Mittel von Sponsoren und Spender stehen nun Gelder für Sportbekleidung und Sportausstattung in den Vereinen zur Verfügung.

Wer hat nach dem Bildungspaket Anrecht auf eine freie Mitgliedschaft im Sportverein?
Alle Kieler Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre, deren Eltern Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben, können bei den zuständigen Ämtern die
Kielkarte beantragen.
Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen nach § 3 AsylbLG können die Kielkarte direkt beim Amt für Sportförderung über den „Kids in die Clubs“-Flyer beantragen.

Was müssen Sie tun, damit der Mitgliedsbeitrag übernommen wird?
Sie müssen bei ihrer Sozialleistungsbehörde (Jobcenter oder Amt für Wohnen und Grundsicherung) einen gültigen Bildungsgutschein/Kielkarte beantragen. Mit der Kielkarte gehen Sie zu ihrem Sportverein in Kiel. Dort wird die Kielkarte fotokopiert und der Verein ruft die Mitgliedsbeiträge ab. Dafür ist es notwendig im Verein ein Aufnahmeformular auszufüllen!

Wichtig: Während des Gültigkeitszeitraumes des abgestempelten Bildungsgutscheines darf der Verein nicht gewechselt werden.

Was müssen Sie tun, wenn die Frist für die Kielkarte abgelaufen ist?
In der Regel erhalten Sie zusammen mit dem Bewilligungsbescheid über die Sozialleistungen eine Verlängerung für die Kielkarte, dabei wird ein neues Guthaben auf dem Konto der Kielkarte gebucht.

Wie lang kann jedes Kind gefördert werden?
Die Förderungsdauer ist abhängig vom Gültigkeitszeitraum des Bildungsgutscheines/Kielkarte. Der Verein bucht den Beitrag des Kindes so lange vom

Konto der Kielkarte ab, wie die Mitgliedschaft im Verein besteht.
Eine schriftliche Kündigung ist somit unbedingt erforderlich!

Wo erhalten Sie weitere Informationen?
In der Geschäftsstelle ihres Sportvereins und beim Amt für Sportförderung, Fleethörn 18-24, 3. Stock, Zimmer 309 und 322, 24103 Kiel, Telefon: 901-2981 und 901-3177
www.kiel.de/kids-in-die-clubs