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§14 Vorstand, Amtsdauer
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- der oder dem 1.Vorsitzenden,
- der oder dem 2. Vorsitzenden,
- der Kassenwartin oder dem Kassenwart.
- Der Technischen Leiterin oder dem Technischen Leiter,
- der Pressewartin oder dem Pressewart,
- der Jugendwartin oder dem Jugendwart.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt, und zwar in den geraden Jahren die oder der 1. Vorsitzende, die Technische Leiterin oder der Technische Leiter und durch die Jugendversammlung die Jugendwartin oder der Jugendwart, in den ungeraden Jahren die oder der 2. Vorsitzende, die Kassenwartin oder der Kassenwart und die Pressewartin oder der Pressewart.
Der Vorstand bleibt nach Ablauf der zweijährigen Wahlzeit bis zur Neuwahl im Amt.
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§14 Vorstand, Amtsdauer
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- der oder dem 1.Vorsitzenden,
- der oder dem 2. Vorsitzenden,
- der Kassenwartin oder dem Kassenwart.
- Der Technischen Leiterin oder dem Technischen Leiter,
- der Jugendwartin oder dem Jugendwart.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt, und zwar in den geraden Jahren die oder der 1. Vorsitzende, die Technische Leiterin oder der Technische Leiter und durch die Jugendversammlung die Jugendwartin oder der Jugendwart, in den ungeraden Jahren die oder der 2. Vorsitzende, die Kassenwartin oder der Kassenwart..
Der Vorstand bleibt nach Ablauf der zweijährigen Wahlzeit bis zur Neuwahl im Amt.
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§17 Abteilungsleiterausschuss
- Die Abteilungsleiter/innen werden von den Mitgliedern der Abteilung, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gewählt.
- Zur Unterstützung des Vorstandes wird der Abteilungsleiteraussschuß gebildet. Ihm gehören die Abteilungsleiter/innen, die Hallenwartin/der Hallenwart, die Festwartin/der Festwart, die Heimwartin/der Heimwart und die Jugendwartin/der Jugendwart an.
- Den Vorsitz im Abteilungsleiterausschuß übernimmt in der Regel die Technische Leiterin oder der Technische Leiter oder eine anderes Vorstandsmitglied.
- Der Abteilungsleiterausschuss tagt mindestens viermal im Jahr
NEU
§17 Abteilungsleiterausschuss
- Die Abteilungsleiter/innen werden von den Mitgliedern der Abteilung, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gewählt.
- Zur Unterstützung des Vorstandes wird der Abteilungsleiteraussschuß gebildet. Ihm gehören die Abteilungsleiter/innen, die Hallenwartin/der Hallenwart, die Festwartin/der Festwart, die Heimwartin/der Heimwart, die Pressewartin/der Pressewart und die Jugendwartin/der Jugendwart an.
- Den Vorsitz im Abteilungsleiterausschuß übernimmt in der Regel die Technische Leiterin oder der Technische Leiter oder eine anderes Vorstandsmitglied.
- Der Abteilungsleiterausschuss tagt mindestens viermal im Jahr